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Studie: Existenzbedrohende Schäden durch Mietnomaden, Quelle: Haus&Grund Deutschland e.V.Haus & Grund: Schlimmste Befürchtungen übertroffen „Nun hat es die Regierung schwarz auf weiß: Mietnomaden richten bei vielen privaten Vermietern zum Teil existenzbedrohende Schäden an.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann die Ergebnisse einer heute in Berlin vorgestellten Studie mit dem Titel „Mieterschutz und Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau – Mietausfälle durch sogenannte Mietnomaden“. Die Studie wurde von der Forschungsstelle für Immobilienrecht der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesbau- sowie des Bundesjustizministeriums erstellt. Die Bielefelder Forscher haben im vergangenen Oktober private Vermieter über ihre Erfahrungen mit zahlungsunwilligen Mietern befragt. Etwa 1.000 Vermieter sandten die elektronischen Fragebögen ausgefüllt zurück. Nach den Maßstäben der Gutachter sind die Vermieter in rund 400 Fällen Opfer von Mietnomaden geworden. „Dieses Ergebnis übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen“, sagte Kornemann. Der Mietbetrug habe mittlerweile offensichtlich Dimensionen angenommen, die der Gesetzgeber nun nicht länger ignorieren könne. Kornemann forderte die Bundesregierung auf, nun zügig Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen, die dem Mietbetrug wirksam begegneten. Der Schlüssel zur erfolgreichen Bekämpfung des Mietbetruges sei die Verkürzung der langen Verfahrensdauern, ohne dabei rechtsstaatliche Grundsätze über Bord werfen zu müssen. „Der Rechtsstaat hat die Instrumente, redliche Mieter, die vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, von Mietnomaden zu unterscheiden“, sagte Kornemann. Aktuelle Rechtsprechung: BGH-Urteil zu Erstattungsansprüchen von Renovierungskosten, Quelle: Haus&Grund Deutschland e.V. Der Anspruch eines Mieters auf Erstattung von Renovierungskosten wegen einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel verjährt innerhalb von sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VIII ZR 195/10) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin. „Mit dieser Entscheidung setzt der BGH einen Schlussstrich unter die Diskussion, ob dieser Anspruch des Mieters ausnahmsweise binnen drei Jahren verjährt. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit und Rechtsfrieden für die Abwicklung von Mietverhältnissen“, kommentiert Haus & Grund-Jurist Kai Warnecke. Im zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter bei der Abwicklung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen ausführen lassen, obwohl sie aufgrund der Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel nicht dazu verpflichtet waren. Nunmehr machten sie die Renovierungskosten gegenüber dem Vermieter geltend – zu spät, wie der BGH nunmehr entschied. Architekt muss Bautagebuch führen Quelle: Haus&Grund Deutschland e.V.Honorarkürzung bei Pflichtverletzung Ein Architekt muss ein Bautagebuch führen, wenn er sich vertraglich zur Überwachung des Bauvorhabens verpflichtet hat. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VII ZR 65/10) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Kommt der Architekt dieser Pflicht nicht nach, kann der Bauherr das Architektenhonorar mindern. Im vorliegenden Fall hatten der Bauherr und der Architekt vereinbart, dass für Inhalt und Umfang der vom Architekten geschuldeten Leistungen das Leistungsbild des § 15 Abs.2 HOAI gelten soll. In dieser Vereinbarung erkannte der BGH die Verpflichtung des Architekten zum Führen eines Bautagebuches, weil dies zum Leistungsbild der Objektüberwachung (Leistungsphase acht) gehöre. Die Dokumentation im Rahmen eines Bautagebuches sei insbesondere bei Störungen des Bauablaufs oder Auseinandersetzungen mit anderen Baubeteiligten von großer Bedeutung. Das Dokumentationsinteresse des Bauherrn bestehe nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Bauten im Bestand, also bei Modernisierungsmaßnahmen, Instandsetzungen und Ausbau.
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